Über uns
- Die Arbeit des VKS
- Mitgliedschaft im VKS
- Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger
- Aufnahmeantrag Fördermitgliedschaft RA
- Aufnahmeantrag Fördermitgliedschaft
Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS) spricht seit 1985 die
"Anerkennung als Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung" aus.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Voraussetzung einer Mitgliedschaft im VKS ist die Ausbildung z.B. zum Ingenieur, Meister oder staatl. gepr. Techniker im Kfz-Gewerbe. Nach abgeschlossener VKS-Anerkennungsprüfung muss sich der Sachverständige auf dem Sachgebiet, für das er anerkannt ist, laut Satzung regelmäßig fortbilden.
Der VKS wirkt mit in den Ausschüssen von Dienstleistungsanbietern.
Unter dem Dach des VKS arbeiten bis heute bundesweit ca. 200 Sachverständige nach den einheitlichen Richtlinien.
Markanter Teil der Verbandsphilosophie ist es, den hohen Qualitätsstandard seiner Mitglieder zu sichern und zu erhalten.
Regelmäßige Seminare und Fachtagungen garantieren die qualifizierte Kompetenz der Sachverständigen im VKS.
VKS - Die starke Gemeinschaft
Die Sachverständigen
- im VKS sind neutral und von Ihren Auftraggebern unabhängig.
- Sie sind kompetenter Ansprechpartner für Fahrzeughalter, Versicherungen, Kfz-Werkstätten und Gerichte.
- Sie unterstützen den Fahrzeughalter als wichtiges Bindeglied bei Schadensregulierungen und kraftfahrzeugtechnischen Fragen.
- Sie sind immer für Sie da - zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Sie denken und handeln nach dem Grundsatz
- Fachlich
- Sachlich neutral
- Unabhängig
- kompetent
Die Arbeit des VKS
Eine Unterstützung für Sie
Die Arbeit des (bundesweit agierenden) VKS für seine Mitglieder erstreckt sich über viele Bereiche; hierunter fallen unter anderem die Klärung und Beratung in Honorarfragen, Unterstützung der Verbandsmitglieder bei der Weiterbildung und auch in eventuellen Streitfällen. Darüber hinaus informieren wir unsere Mitglieder laufend über neueste gerichtliche Entscheidungen sowie auch über die neuesten technischen Entwicklungen, die für die Sachverständigen von Relevanz sind - sei es durch schriftliche Informationen oder durch die vom Verband organisierten Schulungen für seine Mitglieder.
Daher sind wir überzeugt, unseren Mitgliedern eine starke Interessenvertretung anbieten zu können. Mit der wachsenden Mitgliederzahl ist der VKS ein respektabler Ansprechpartner geworden, der in Politik und Wirtschaft die Vorteile für seine Mitglieder erreichen kann, z. B. durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen oder die Organisation von Mengenbestellungen.
Mitgliedschaft im VKS
Für den Erwerb einer Mitgliedschaft im VKS ist folgender Ablauf nach der Satzung vorgeschrieben:
Zunächst hat jeder Interessent eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Nach Aufnahme in den VKS und bei Erfüllung der durch die Satzung gestellten Bedingungen erfolgt die Anerkennungsprüfung, aufgrund derer Sie dann als anerkannter Kfz-Sachverständiger im VKS auftreten dürfen. Auf der Basis des BGH-Urteils vom 23.05.1984, IZR 140/82 (Hamm) ist der Verband berechtigt, eine solche Anerkennung auszusprechen.
Sowohl Aufnahme- und Anerkennungsmodus als auch die Regelungen zur Weiterbildung sind im Qualitätsmanagement-System unseres Verbandes festgelegt. Dies gewährleistet einen hohen Standard, der in der Öffentlichkeit Vertrauen in die Arbeit der von uns anerkannten Sachverständigen gibt.
Der Jahresbeitrag für unseren Verband beträgt:
- a) Ordentliches Mitglied (selbstständig) EUR 900,00
- b) Hospitant (noch keine 2 Jahre tätig) EUR 450,00
- c) Basismitglieder / Fördermitglieder EUR 125,00
- Aufnahmegebühr (einmalig) EUR 150,00
Was bringt mir die Verbandsmitgliedschaft?
Zur Unterstützung Ihrer täglichen Arbeit durch den Verband sei angemerkt, dass wir über verschiedene Instrumentarien verfügen, die Ihnen helfen können: zur Frage des Gutachten-Honorars ist eine bundesweite Honorarumfrage erhältlich; die anerkannten Sachverständigen erhalten einen Stempel des VKS, mit welchem die Gutachten gezeichnet werden; darüber hinaus gibt es Werbematerial sowie vorformulierte Schreiben zur Kundeninformation und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Einen wirtschaftlichen Vorteil bilden auch Vergünstigungen bei Wirtschaftsunternehmen, die für Mitglieder des Verbandes gewährt werden.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.